Jedes Jahr werden im Bericht Kompakt des Senators für Finanzen die Statistiken des Vorjahres erhoben und bekannt gegeben. Unter Anderem wird erfasst, wie viele Menschen im bremischen öffentlichen Dienst die Eigenschaft einer Schwerbehinderung bzw. eine Gleichstellung innehaben.
Die Beschäftigungsquote für 2023 liegt bei 5,89% und hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr 2022 (6,02%) weiter gesenkt. Die gesetzlich geforderte Quote von 5% wird somit weiterhin überschritten, die selbst auferlegte Quote von 6% gemäß der Inklusionsvereinbarung wird jedoch nicht mehr erreicht.
Wie an anderer Stelle bereits berichtet, liegt Bremen (im Vergleich zu den übrigen Bundesländern) noch im oberen/mittleren Bereich. 6 weitere Bundesländer erfüllen mittlerweile nicht einmal mehr die erwähnte gesetzliche Quote von 5% und müssen entsprechende Ausgleichsabgaben leisten.
Problematisch wird es vermutlich auch in den Folgejahren werden, da die geburtenstarken Jahrgänge immer mehr in den Ruhestand eintreten und die Kolleg:innen natürlich auch ihre Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung „mit in den Ruhestand nehmen“.
Daher sind die Interessenvertretungen weiterhin immens gefordert, auch insbesondere in Auswahlverfahren, dass Menschen mit Behinderung in der beruflichen Teilhabe nicht benachteiligt werden.