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Hier finden Sie rechtliche Informationen

Hier finden Sie die neue Inklusionsvereinbarung des Bremischen Öffentlichen Dienstes.
Inklusionsvereinbarung Download (pdf, 2.4 MB)

Das Hauptziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen
• der „Rasse“ oder aufgrund der ethnischen Herkunft,
• des Geschlechts,
• der Religion oder Weltanschauung,
• einer Behinderung,
• des Alters oder
• der sexuellen Identität
zu verhindern oder zu beseitigen, § 1 AGG. Es geht also um den Schutz aller Menschen in ihrer Vielfalt vor Diskriminierung. Dieser Schutz soll für alle Menschen, die Teilhabe an und den Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu Gütern und Dienstleistungen ermöglichen: Niemand darf aufgrund von Hautfarbe, Alter, Geschlecht oder religiöser Überzeugung von vornherein davon ausgeschlossen sein.

Anmerkungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) während der Entwicklung des BTHG.

Hier finden Sie eine Fülle unterschiedlichster Rechtsprechungen und Urteile rund um das Thema Behinderung.
Urteile und Rechtsprechungen