Herzlich Willkommen auf der Seite der Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen.
Die Gesamtschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderung in Angelegenheiten der Dienststellen, Gerichte und Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinde Bremen.
Das grundlegende Ziel unserer Arbeit ist die Förderung der Unabhängigkeit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Wir sind bemüht, über diese Website aktuelle Informationen sowie Hilfestellungen in allen Angelegenheiten und Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung zu geben.
Auf den folgenden Seiten finden Sie vielfältige Informationen.
Teilen Sie uns gerne mit, wenn etwas fehlt, ergänzt oder geändert werden soll.
Wir freuen uns über Ihren Besuch und Ihre Kontaktaufnahme.
Ihre Gesamtschwerbehindertenvertretung
Die Gesamtschwerbehindertenvertretung vertritt zusammen mit z. Zt. 39 örtlichen Schwerbehindertenvertretungen die Interessen von über 1700 schwerbehinderten Beschäftigten in mehr als 80 bremischen Betrieben und Dienststellen.
(Stand: 2024)
Die Gesamtschwerbehindertenvertretung
- besteht seit dem 02.05.2018 aus der Gesamtvertrauensperson sowie 6 Stellvertreter/-innen (siehe Mitglieder der Gesamtschwerbehindertenvertretung),
- berät und unterstützt die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben,
- fördert die Vernetzung und den Informationsaustausch zwischen den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen,
- bietet Informationen und Hilfestellung in allen Fragen des Schwerbehindertenrechts und der Rehabilitation,
- führt regelmäßig die Versammlungen der Schwerbehindertenvertretungen durch,
- nimmt die gesetzlichen Beteiligungsrechte in Dienststellen und Betrieben wahr, für die keine örtlichen Schwerbehindertenvertretung gewählt wurde bzw. gewählt werden konnte,
- ist Ansprechpartner für alle Angelegenheiten, die mehrere oder alle Dienststellen und Betriebe des Gesamtarbeitgebers (Senatorin für Finanzen) betreffen,
- arbeitet eng mit Interessenvertretungen, unterschiedlichen Organisationen, staatlichen Stellen, Initiativen, Vereinen und Verbänden zusammen.
Aufgaben der örtlichen Schwerbehindertenvertretungen
- Die Schwerbehindertenvertretungen stehen den schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen bei Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis oder bei Auftreten von Problemen am Arbeitsplatz mit Rat und Tat zu Seite.
- Die Schwerbehindertenvertretungen fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Betriebe oder Dienststellen, vertreten deren Interessen und stehen ihnen beratend und helfend zur Seite.
- Die Schwerbehindertenvertretungen haben darauf zu achten, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden. Außerdem überwachen sie die Erfüllung, der dem Arbeitgeber nach SGB IX, obliegenden Verpflichtungen.
- Die Schwerbehindertenvertretungen unterstützen die Beschäftigten bei Anträgen zur Feststellung einer Behinderung.